Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Satzungsregelung zur Erhebung eines erhöhten Steuersatz im Hundesteuerbescheid wegen Haltung eines Kampfhundes
- rewis.io
Erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde mit Negativtest
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Satzungsregelung zur Erhebung eines erhöhten Steuersatz im Hundesteuerbescheid wegen Haltung eines Kampfhundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351
Diese sind nur dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642). - VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389
Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351
Soweit sich die Beklagte in ihrem Zulassungsantrag auf die Entscheidung des Senats vom 26. September 2012 (Az. 4 B 12.1389) beruft, liegt dieser kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. - BVerwG, 29.10.2015 - 1 B 32.15
Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351
Dieser Frage fehlt die Klärungsfähigkeit, da sie sich einer abstrahierenden Rechtssatzbildung entzieht, weil es ausschlaggebend auf die Würdigung konkreter Gegebenheiten des Einzelfalls ankommt (vgl. BVerwG, B. v. 29.10.2015 - 1 B 32.15 - juris Rn. 6 m. w. N.).
- BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Zuordnung Professorenaufgaben …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351
Maßgebend ist vielmehr der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende "objektivierte Wille" des Satzungsgebers, also das, was dieser geregelt hat, nicht hingegen das, was er zu regeln meinte (vgl. OVG NW, U. v. 9.5.2003 - 16 A 1595/02 - juris; BVerfG, B. v. 16.8.2001 - 1 BvL 6/01 - NVwZ-RR 2002, 117). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 1595/02
Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anspruch auf Gewährung von …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351
Maßgebend ist vielmehr der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende "objektivierte Wille" des Satzungsgebers, also das, was dieser geregelt hat, nicht hingegen das, was er zu regeln meinte (vgl. OVG NW, U. v. 9.5.2003 - 16 A 1595/02 - juris; BVerfG, B. v. 16.8.2001 - 1 BvL 6/01 - NVwZ-RR 2002, 117). - VGH Bayern, 24.06.2009 - 4 ZB 08.2507
Hundesteuer; Kampfhund (Rottweiler); Verweisung auf KampfhundeVO; positiver …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. April 2015 entgegen der Auffassung der Beklagten die in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Befugnis der Gemeinde nicht in Frage gestellt, auch bei solchen als abstrakt gefährlich eingestuften Hunden, die einen Wesenstest bestanden haben, mit Blick auf den - zulässigen - Lenkungszweck der Hundesteuersatzung davon abzusehen, den für sog. Kampfhunde geltenden erhöhten Steuersatz zu senken oder gar nur den für "normale" Hunde geltenden Satz anzuwenden (vgl. dazu etwa BayVGH, B. v. 24.6.2009 - 4 ZB 08.2507 - juris Rn. 11).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 185/16
Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung
Zudem ist maßgebend der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende "objektivierte Wille" des Satzungsgebers, also das, was dieser geregelt hat, nicht hingegen das, was er zu regeln meinte (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 14. Dezember 2015 - 4 ZB 15.1351 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. November 2015 - 5 S 2590/13 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11. Dezember 2013 - 14 A 1948/13 -. - VG Würzburg, 03.07.2023 - W 8 K 22.1366
Kampfhundesteuer, Wesenstest, Negativzeugnis, Rückwirkung, keine erdrosselnde …
Es werde insoweit auf die Entscheidung des BayVGH vom 14. Dezember 2015, Az. 4 ZB 15.1351 verwiesen.